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CATHERINE KINNEN-SCHMIT
1910: Geburt in Michelau (L)
Ab 1937: Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas in Luxemburg
08.1940: Festnahme und erste Verhöre von Catherine Kinnen und ihrem Mann Nicolas durch die Gestapo in Esch / Alzette
09.1940: Überführung in das Polizeigefängnis von Trier (D)
11.1940: Unterzeichnung einer „Verpflichtungserklärung“, dass sie
sich nicht mehr für die Zeugen Jehovas betätigen wird, anschließende Entlassung
Bis 1941: bleibt unter polizeilicher Meldepflicht
Broschüre der Zeugen Jehovas in Luxemburg, die sich gegen Hitler und andere faschistische Regierungen richten. Catherine Kinnen hat solche Schriften verteilt. Faschismus oder Freiheit, Schweiz 1939.
Nachdem ich nun eingehend belehrt und gewarnt wurde, bestehe ich auch weiterhin auf meine Anhängerschaft als IBV-Mitglied und Zeugin Jehovas und bin nicht bereit, trotz der zu erwartenden hohen Strafen und staatspolizeilichen Maßnahmen davon abzulassen. Ich bin bereit und gewillt, ohne Rücksicht auf mein Kind, alle mir daraus entstehenden nachteiligen Folgen sowie etwaige Überführung in ein KZ-Lager auf mich zu nehmen.
Catherine Kinnen-Schmit, Erzwungene Erklärung nach dem Verhör, 3.9.1940.
Work
Catherine Kinnen wird 1937 zusammen mit ihrem Ehemann Mitglied der Zeugen Jehovas. In Schifflingen verteilen sie Lesematerial der Religionsgemeinschaft und organisieren Bibelabende bei sich zu Hause. Bei einem dieser Treffen wird sie getauft. Nach der deutschen Besetzung werden die Zeugen Jehovas verfolgt. Am 30. Oktober 1940 wird die Religionsgemeinschaft offiziell aufgelöst und ihre Mitglieder von der Gestapo verhaftet. Catherine Kinnen wird im Gefängnis von Esch/Alzette eingesperrt und wahrscheinlich in der Villa Seligmann von der Gestapo verhört, wobei ihr u. a. die Haft in einem Konzentrationslager angedroht wird. Da sie an ihrem Glauben festhält, wird sie am 7. September 1940 ins Gefängnis von Trier überführt. Dort unterzeichnet sie nach mehrfachen Verhören und wahrscheinlich Folter durch Gestapo-Männer eine „Verpflichtungserklärung“, dass sie sich nicht mehr für die Zeugen Jehovas betätigen würde. Am 23. November 1940 wird sie aus der Schutzhaft entlassen.
Ich versichere hiermit, dass ich mich nie wieder für die Internationale Bibelforschervereinigung betätigen werde. Personen, die für die Irrlehre der Bibelforscher werbend an mich herantreten oder in anderer Weise ihre Einstellung als Bibelforscher bekunden, werde ich unverzüglich zur Anzeige bringen. Ich will künftig die Gesetze des Staates achten und mich voll und ganz in der Volksgemeinschaft eingliedern.
Catherine Kinnen-Schmit, Erzwungene „Verpflichtungserklärung“, 12.11.1940.
In Konzentrationslagern werden Mitglieder der Zeugen Jehovas mit einem „Lila Dreieck“ markiert. Catherine Kinnen wird 1940 freigelassen, deshalb kommt sie nicht in ein KZ.
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